Kommunales „Wildtierverbot“ für Zirkusaufführungen ist rechtswidrig

CircusfotoGraf

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http://www.verwaltungsgericht-hanno...kusauffuehrungen-ist-rechtswidrig-150172.html

Kommunales „Wildtierverbot“ für Zirkusaufführungen ist rechtswidrig
Verwaltungsgericht verpflichtet die Stadt Hameln im Eilverfahren, über Antrag auf Flächenbereitstellung neu zu entscheiden

Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot" auszusprechen. Die Antragstellerin, ein deutsches Zirkusunternehmen, beabsichtigt im April 2017 auf einer öffentlichen Fläche der Stadt Hameln ein Gastspiel durchzuführen, in welchem auch Wildtiere gezeigt werden sollen. Sie beantragte bei der Stadt, ihr dafür eine öffentliche Fläche zur Verfügung zu stellen. Der Rat der Stadt beschloss am 15. Juni 2016, dass kommunale Flächen nur noch für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden sollen, die keine Tiere wildlebender Arten wie z.B. Affen, Bären, Elefanten, Tiger oder Löwen mit sich führen. Daraufhin wurde der Antrag der Antragstellerin abgelehnt.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Ratsbeschluss als rechtswidrig angesehen. Die Frage eines Verbotes wildlebender Tiere in Zirkussen könne einzig vom Bundesgesetzgeber geregelt werden. Dieser habe aber im Rahmen des Tierschutzgesetzes lediglich festgelegt, dass das gewerbliche Zur-Schau-Stellen von Tieren in Zirkussen einer behördlichen Erlaubnis bedürfe (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d) Tierschutzgesetz). Mit dem kommunalen Wildtierverbot solle somit für kommunale Flächen verboten werden, was bundesrechtlich erlaubt sei. Weil die Antragstellerin über eine entsprechende Erlaubnis verfüge, greife der Beschluss der Antragsgegnerin in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit der Antragstellerin ein und stelle eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Zirkussen mit gegenüber Zirkussen ohne Wildtiere dar.

Die Kammer hat der Antragsgegnerin aufgegeben, binnen 2 Wochen unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung neu über den Antrag der Antragstellerin zu entscheiden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Az. 1 B 7215/16
 
"Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Circususaufführungen ein „Wildtierverbot" auszusprechen.", wie in der obigen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Hannover zitiert wurde

Es entschied nun, dass ein solches Verbot nur vom Bundesgesetzgeber erlassen werden kann. "Weil die Antragstellerin über eine entsprechende Erlaubnis verfüge, greife der Beschluss der Antragsgegnerin in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit der Antragstellerin ein und stelle eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Zirkussen mit gegenüber Zirkussen ohne Wildtiere dar.", heißt es in der Mitteilung weiter. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch bei der nächsthöheren Instanz eingelegt werden.

Da in den letzten Monaten einige kommunale Wildtierverbot erlassen wurden und in etlichen Kommunen noch erlassen werden sollen, bzw. von den jeweiligen Verwaltungen geprüft werden, ist zu hoffen, dass damit ein weiterer Erlass der rechtswidrigen kommunalen Wildtierverbote eingeschränkt wird!

PS:

Das Unternehmen, welches geklagt hat, ist der Zirkus Charles Knie. (y)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kapier es nicht das Kommunen immer wieder ein Verbot aussprechen wo sie doch wissen müssten das es rechtswidrig ist und sie bei einer Klage den kürzeren ziehen. Soviel Weitsicht sollte eigentlich jede Kommune haben.
Weitsicht? Zu wissen,das sowas nicht so einfach geht,gehört zu deren Job! Bei der ersten Handvoll Orte,die Wildtircircusse verbieten wollten,dachte ich:"o.k. - ein paar Politiker,die ihren Job verfehlt haben".Aber das nimmt ja langsam dramatische Ausmasse an! Und das wirklich Beängstigende dabei sind nicht mal die Auswirkungen auf unsere Circuskultur/Landschaft,sondern die Tatsache,daß die allesamt versuchen,an der deutschen Gesetzgebung vorbeizuregieren/handeln . . . .Wo kommen wir hin,wenn Kommunen ihre eigene "Sichtweise"auch auf andere Gebieten anwenden und sich nen -Scheissdreck um das gesetz kümmern?
Man darf nicht vergessen,daß es jedes Mal,wenn Gerichte eingeschaltet werden müssen,Geld kostet.Steuerzahlergeld!
 

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